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  • aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar Filter entfernen

3 Treffer in 3 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Geltungsdauer des Genesenennachweises, erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten, einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt), keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, aktuelle Definition des Genesenenstatus rechtswidrig und daher im Einzelfall nicht anwendbar, mit hoher Wahrscheinlichkeit, Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen, Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung des Genesenennachweises

    Beschluss vom 22.02.2022 – M 26a E 22.662

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Verkürzung des Genesenenstatus

    Beschluss vom 22.02.2022 – M 26b E 22.730

  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

    Beschluss vom 22.02.2022 – M 26a E 22.663

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Schlagworte Schlagworte
  • Definitionshoheit
  • einstweiliger Rechtsschutz gegenüber der mit der Normanwendung betrauten Behörde (Gesundheitsamt)
  • erfolgreicher Antrag auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit des Genesenennachweises für einen Zeitraum von sechs Monaten
  • Geltungsdauer des Genesenennachweises
  • Genesenennachweis
  • keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache
  • mit hoher Wahrscheinlichkeit
  • RKI
  • Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen das Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen
  • Verstoß gegen Wesentlichkeitsgrundsatz sowie gegen Gebot der Klarheit und Bestimmtheit von Rechtsnormen
  • Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung
  • Zweifel an hinreichend tragfähiger fachwissenschaftlicher Begründung für die Verkürzung des Genesenennachweises
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